So läufts bei uns
Treffen
Es gibt 1 monatliches Treffen. Es findet an einem Mittwoch um 19:00 Uhr in Darmstadt statt.
Interessierte sind bei den Treffen willkommen. Die Erfahrung auch anderer Tauschringe zeigt, dass neue Mitglieder nur aktiv tauschen, wenn sie zumindest gelegentlich zu einem Treffen kommen und andere Mitglieder persönlich kennenlernen. Oft ergeben sich hierbei im Gespräch spontan Tauschgeschäfte, die nicht als Angebot in unserer Zeitung stehen. Gerne möchten wir auch in Zukunft Vortragsangebote über neue Themengebiete anbieten.
Neue Mitglieder
Neue Mitglieder unterschreiben die Satzung, geben ggf. Hilfsangebote ab, erhalten Quittungsformulare für die Abrechnung. Sie erhalten eine gedruckte Version unserer Zeitung. Sie enthält auch die Adressliste, die zur Nutzung unseres Angebotes benötigt wird.
Zweck und Ziele
Die Mitglieder der Talentbörse haben sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines Tauschrings Hilfs- und Sachleistungen untereinander zu tauschen. Dabei sollen die Kontakte untereinander, die Hilfe zur Selbsthilfe und die individuellen Fähigkeiten gefördert werden. Ziel ist die Erprobung neuer Formen des wertschätzenden Gebens und Nehmens, auch als Alternative zur geldorientierten Konsumgesellschaft. Dazu werden weiterhin auch Vorträge, Workshops, Gespräche und Veranstaltungen angeboten.
Versteuerung und Teilnahmebedingungen
In der Talentbörse Darmstadt bieten ausschließlich Privatpersonen gelegentliche Hilfsdienste und Sachleistungen an. Jedes Mitglied ist selbst für die eventuelle Versteuerung seiner Einkünfte verantwortlich. Einnahmen in Tauschringwährung unterstehen denselben Gesetzen wie Einnahmen in Euro. Es gelten also dieselben Freibeträge und Möglichkeiten sie steuerlich abzusetzen.
Währung
Die Verrechnungseinheit heißt „Talent“ (T). Es ist ein einheitlicher Stundensatz von 20 T vereinbart. Zweck dieser Idee des einheitlichen Stundensatzes dient dazu, alle Arbeiten gleichermaßen wertzuschätzen. Der dadurch bewirkte soziale Ausgleich ist ein wesentlicher Gedanke der Tauschringbewegung ist.
Die Talente können nicht in Euro oder eine andere nationale Währung umgetauscht werden.
Buchführung
Die Buchführung erfolgt zentral. Jedes Mitglied erhält ein Konto und Quittungsformulare. Auf Anfrage bei der Buchführer/in kann das Mitglied einen Beleg über eigene Transaktionen erhalten. Jedes Mitglied darf den Kontostand jedes anderen Mitgliedes einsehen. Im eigenen Interesse können die Tauschpartner vor dem Tausch den Kontostand des Gegenübers im internen Bereich der Homepage in der Mitgliederliste nachsehen.
Tauschvorgang
Die Tauschpartner vereinbaren untereinander Art, Umfang und Qualität derTauschleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erbringung oder ein bestimmtes Qualitätsniveau der Leistung, sowie auf Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
Die Quittungsformulare sind der Beleg für den Tauschvorgang und sind vom Zahlungsempfänger schnellstmöglich, spätestens jedoch zwei Monate nach Leistungserbringung, bei der Buchführung zur Buchung abzugeben.
Den Mitgliedern ist es auch möglich, mit Nachbartauschringen zu tauschen. Für die Verrechnung mit den Nachbartauschringen gilt eine Einreichungsfrist von einem Monat.
Der Kreditrahmen von 10 Stunden, d.h. 200 BT darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Organisationsgruppe überschritten werden.
Kosten
Die Kosten richten sich, danach, ob das Mitglied passiv oder aktiv teilnehmen möchte.
Aktive Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder der Talentbörse Darmstadt zahlen einen Jahresbeitrag von 5 €. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsumlage von 2 Talenten pro Monat an (das entspricht einem Zeitwert von 72 Minuten pro Jahr). Sie teilen ggf. Hilfsangebote mit und können Tauschvorgängen durchführen. Familienmitglieder und Lebenspartner sind auf Wunsch ebenfalls über das gemeinsame Konto Mitglied und können mit tauschen.
Passive Mitgliedschaft
Wer den Tauschring nur unterstützen, aber momentan nicht tauschen möchte, zahlt den Jahresbeitrag von 5 €, nach Wunsch zuzüglich einer Spende. Verwaltungstalente werden nicht fällig.
Der Wechsel zwischen aktiv und passiv kann jederzeit mit der Buchhaltung vereinbart werden.
Leitung des Tauschrings
Die Leitung des Tauschrings erfolgt durch ein Organisationsteam („Kerngruppe“).
Dieses umfasst die Bereiche Buch- und Kassenführung, Mitgliederbetreuung, Angebotsverwaltung, Organisation der Treffen und Events, Webauftritt, Außendarstellung, Entscheidung über die Mittelverwendung beim Bargeld und des Tauschringverwaltungskontos, sowie die durch Initiative von Mitgliedern geschaffene Aufgabengebiete. Jeder, der an einer regelmäßigen und längerfristigen Mitarbeit, bzw. Verantwortung in einem Projekt, interessiert ist, kann mit Zustimmung des bestehenden Teams im Organisationsteam mitwirken.
Entscheidungsfindung
Die Kerngruppe entscheidet über aktuelle Vorhaben und Sachfragen und informiert die Mitglieder per EMail sowie auf den Treffen und bietet die Möglichkeit zur Mitgestaltung an. Alle Mitglieder können beliebige Wünsche und Vorschläge einbringen.
Satzungsänderungen
Anträge zu Satzungsänderungen werden zunächst entgegen genommen und ausschließlich auf der jährlichen Vollversammlung zur Abstimmung gestellt, um eine Kontinuität der Grundregeln zu gewährleisten und um so den Aufwand für die Verwaltung gering zu halten. Ausformulierte Anträge zur Satzungsänderung müssen jeweils spätestens 4 Wochen vor der Vollversammlung an alle Mitglieder per Email oder schriftlich bekannt gegeben werden. Alternative Vorschläge der Mitglieder können bis spätestens 2 Wochen vor der Vollversammlung per Email oder schriftlich eingereicht werden. Um das eigene Anliegen besser zu erklären, ist es sinnvoll sich mit der Kerngruppe oder zumindest einer Person der Kerngruppe über den Vorschlag vor Einreichung auszutauschen.
Vollversammlung
Die Vollversammlung wird einmal jährlich einberufen oder aus dringendem Anlaß. Inhalte sind der Tätigkeits- und Finanzbericht des Organisationsteams, die Planung wichtiger Vorhaben sowie die Abstimmung über dauerhafte Entscheidungen. Außerdem können die Mitglieder personelle oder inhaltliche Änderungen an der Leitungsarbeit hier anstoßen oder einfordern. Die Vollversammlung ist ab fünf anwesenden Personen entscheidungsfähig und kann Satzungsänderungen mit ¾ Mehrheit gültig verabschieden. Verhinderte Mitglieder haben die Möglichkeit sich bis zum Termin der Vollversammlung schriftlich, per Email oder telefonisch bei einem Mitglied der Kerngruppe zu melden und Ihre Stimme für eine der Alternativen abzugeben.
Austritt
Kündigung / Ruhestatus ist jederzeit mit Mitteilung an die Organisation möglich.
Beim Austritt sollte das Konto ausglichen sein. Andernfalls kann es innerhalb von zwei Monaten (oder eine vereinbarte Frist) durch Erbringung ausgeglichen werden. Danach fallen Talentguthaben an das Gemeinschaftskonto. Eine Auszahlung in Euro ist nicht möglich. Ein nicht ausgeglichenes Minus wird zugunsten der Tauschringverwaltung durch den, dem Minus entsprechenden, Euro-Betrag (1 EUR = 2 Talente) an den Tauschring ausgeglichen. Im Gegenzug wird vom Gemeinschaftskonto das vorhandene Minus des Kontos vor Auflösung ausgeglichen.
Datenweitergabe
Es ist untersagt jegliche Adressen, persönliche und interne Informationen an Dritte weiter zu leiten oder gewerblich zu nutzen.
Ausschluss
Bei schweren Verstößen gegen diese Satzung kann, nach Anhörung der Betroffenen und einem qualifizierten Konfliktlösungsversuch, durch die Vollversammlung der Ausschluß beschlossen werden.